Mehrere Fachrichtungen an einem Tag: So koordinieren Sie Ihre Termine
Warum sich ein Termintag überhaupt bündeln lässt
Wer mehrere Fachrichtungen braucht, verliert oft nicht an der Behandlung Zeit, sondern an der Organisation: drei Termine an drei Tagen, jedes Mal Anfahrt, Wartezimmer, Urlaubsstunde. Liegen die Fachrichtungen unter einem Dach – wie in vielen Medizinischen Versorgungszentren – lässt sich das häufig auf einen Vormittag zusammenziehen.
Zwei Einschränkungen vorweg, damit die Erwartung stimmt. Erstens: Nicht jedes MVZ ist fachübergreifend. Seit 2015 dürfen MVZ auch aus nur einer Arztgruppe bestehen; ob mehrere Fachrichtungen im Haus sind, steht auf der Website oder erfragen Sie an der Anmeldung. Zweitens: Gebündelt wird nur, was Sie ansprechen. Terminsysteme planen jede Fachrichtung getrennt; niemand sieht von sich aus, dass Sie am selben Tag noch zweimal wiederkommen.
Das Telefonat, das alles entscheidet
Der wichtigste Teil der Koordination passiert bei der Terminvergabe. Vier Sätze, die den Unterschied machen:
- „Ich brauche Termine in mehreren Fachrichtungen und möchte sie möglichst an einem Tag zusammenlegen." Damit wechselt das Gespräch von der Einzelbuchung in die Tagesplanung.
- „Ich habe an dem Tag um 9 Uhr schon einen Termin in der Kardiologie im Haus." Nennen Sie bestehende Termine aktiv, auch wenn sie im selben Haus liegen.
- „Muss ich für eine der Untersuchungen nüchtern sein oder etwas vorbereiten?" Diese Frage klärt die Reihenfolge fast von allein.
- „Darf ich nach der Untersuchung selbst Auto fahren?" Betrifft vor allem Augenuntersuchungen mit erweiterten Pupillen und alles, wofür ein Beruhigungsmittel gegeben wird.
Ergänzend nützlich: Fragen Sie nach einer direkten Durchwahl oder E-Mail-Adresse für Rückfragen und nach der Uhrzeit, zu der die Anmeldung am wenigsten überlaufen ist. Wenn Sie eine Überweisung haben, sagen Sie, welche Fragestellung darauf steht – das ist für die Terminlänge relevant.
Sind die Fachrichtungen auf verschiedene Praxen verteilt, planen Sie rückwärts: Der Termin mit der längsten Wartezeit legt den Tag fest, alle anderen richten sich danach. Buchen Sie diesen zuerst.
Die Reihenfolge
Eine Faustregel, die sich in den meisten Konstellationen bewährt:
- Alles Nüchterne zuerst. Blutabnahme und Ultraschall des Bauchraums gehören an den Anfang des Tages – schon damit Sie danach frühstücken können.
- Dann, was ein Ergebnis liefert, das jemand anderes braucht. Röntgen, MRT oder Labor vor dem Gespräch mit der Fachrichtung, die den Befund bewerten soll.
- Dann die Gespräche. Anamnese, Befundbesprechung, Therapieplanung.
- Zum Schluss, was Sie einschränkt. Augenuntersuchung mit erweiterten Pupillen, Untersuchungen mit Beruhigungsmittel, alles, wonach Sie nicht fahren dürfen.
Ein realistischer Vorbehalt zu Punkt 2: Ein Bild ist nicht sofort ein Befund. Aufnahmen müssen befundet und geschrieben werden, Laborwerte brauchen je nach Parameter Stunden oder Tage. Fragen Sie deshalb konkret: Liegt das Ergebnis noch heute vor? Wenn nein, ist die schlauere Planung, das Gespräch auf einen zweiten Termin zu legen – sonst sitzen Sie in einer Sprechstunde, die nichts entscheiden kann.
Nüchtern sein: was das praktisch heißt
Üblich sind acht bis zwölf Stunden ohne Essen, ohne gezuckerte Getränke und ohne Alkohol; Wasser und ungesüßter Tee sind meist erlaubt. Verbindlich ist immer die Vorgabe der Praxis, denn sie hängt von der Untersuchung ab.
Drei Punkte, die häufig schiefgehen:
- Medikamente nie eigenmächtig weglassen. Ob Sie Ihre Dauermedikation an diesem Morgen wie gewohnt einnehmen, klären Sie vorher ärztlich – das gilt besonders für Blutverdünner, Blutdruck-, Schilddrüsen- und Diabetesmedikamente.
- Diabetes vorher ansprechen. Ein nüchterner Termin am späten Vormittag kann problematisch sein. Die Praxis kann den Termin meist früh legen, wenn sie es weiß.
- Etwas zu essen einpacken. Direkt nach der Blutabnahme ist ein belegtes Brot die beste Vorbereitung auf den nächsten Termin.
Befunde im Haus: Schweigepflicht ist kein Formalismus
Eine verbreitete Annahme lautet: In einem MVZ sehen alle alles. Das stimmt so nicht. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch zwischen den Fachrichtungen einer Einrichtung; der interne Austausch setzt Ihre Einwilligung voraus. In der Regel unterschreiben Sie beim ersten Termin eine Erklärung, die genau das erlaubt – Sie können sie ablehnen oder auf einzelne Bereiche begrenzen.
Das ist der eigentliche organisatorische Vorteil eines Hauses mit mehreren Fachrichtungen: Ein einmal erteiltes Einverständnis, eine gemeinsame Dokumentation, kein Befund, der per Post unterwegs ist.
Zwischen rechtlich getrennten Praxen funktioniert das nicht automatisch – auch dann nicht, wenn sie sich ein Gebäude teilen. Dort brauchen Sie eine Schweigepflichtentbindung, damit Unterlagen angefordert werden dürfen. Der schnellste Weg bleibt oft der einfachste: Nehmen Sie die Befunde selbst mit. Bitten Sie um einen Ausdruck oder eine CD der Bildgebung; Sie haben Anspruch auf Einsicht in Ihre Unterlagen und auf Kopien, für die die entstehenden Kosten berechnet werden dürfen.
Wenn Sie eine elektronische Patientenakte nutzen und ihr nicht widersprochen haben, können dort abgelegte Befunde den Austausch zusätzlich erleichtern – vorausgesetzt, die beteiligten Praxen befüllen sie und Sie haben den Zugriff freigegeben.
Puffer: die Zahl, an der die Planung scheitert
Rechnen Sie 45 bis 60 Minuten zwischen zwei Terminen, bei Untersuchungen mit Vorbereitung oder Umkleiden mehr. Sprechstunden verschieben sich, Notfälle gehen vor, und die Anmeldung braucht ebenfalls Zeit.
Weitere Zeitfresser, die man vergisst:
- Anmeldung pro Fachrichtung. Auch im selben Haus ist oft je Bereich ein eigener Tresen zuständig.
- Mittagspause. Viele Bereiche schließen zwischen 12 und 14 Uhr. Ein Termin um 11:30 Uhr und der nächste um 14 Uhr sind zwei Halbtage, kein Vormittag.
- Wege im Haus. Große Einrichtungen verteilen sich über Etagen oder Gebäudeteile.
- Der letzte Termin. Legen Sie ihn nicht auf den Sprechstundenschluss. Verzögert sich der erste, fällt sonst der letzte aus.
Ein brauchbarer Zuschnitt für drei Termine: 8:00 Uhr Labor, 9:00 Uhr Bildgebung, 11:00 Uhr Gespräch. Ein halber Tag statt drei halber Tage – und ein Puffer, der Verspätungen aushält.
Begleitung, Fahrdienst, Barrierefreiheit
Begleitperson. Sie dürfen jemanden mitbringen – zur Unterstützung, zum Mitschreiben und als zweites Gedächtnis in der Befundbesprechung. Bei mehreren Terminen an einem Tag ist das mehr als Komfort: Nach der dritten Untersuchung erinnert sich niemand mehr an alles. Sagen Sie vorher Bescheid, ob die Begleitung mit in den Behandlungsraum darf; bei manchen Untersuchungen ist das eingeschränkt.
Fahrten. Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen, mit ärztlicher Verordnung und grundsätzlich nach vorheriger Genehmigung. Für bestimmte Gruppen gilt die Genehmigung als erteilt – etwa bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie bei Pflegegrad 4 oder 5; bei Pflegegrad 3 kommt eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität hinzu. Klären Sie Ihren Fall vor dem Termin mit der Krankenkasse. Genau hier zahlt sich Bündelung aus: eine Fahrt statt drei.
Barrierefreiheit. Fragen Sie nach stufenlosem Zugang, Aufzug, Behinderten-WC und Parkmöglichkeit. Wenn Sie auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sind, gehört auch die Frage dazu, ob alle beteiligten Bereiche im selben Gebäude liegen.
Was in die Tasche gehört
- Gesundheitskarte und alle Überweisungen
- Medikationsplan – ab drei Dauermedikamenten haben Sie Anspruch darauf
- Allergiepass, Impfpass, Implantatausweis, Diabetesausweis, Ausweis für gerinnungshemmende Medikamente
- Vorbefunde und Voraufnahmen, auch von anderen Praxen
- Ihre Fragen, aufgeschrieben – und ein Blatt für Notizen
- Etwas zu essen und zu trinken für die Zeit nach der Blutabnahme
- Lesestoff: Puffer heißt auch Wartezeit
Wann Bündeln keine gute Idee ist
Ein voller Untersuchungstag ist anstrengend. Für ältere Menschen, nach einer Operation, bei Erschöpfung, Schmerzen oder Demenz kann es besser sein, zwei ruhige Tage zu planen als einen dichten. Auch wenn eine Untersuchung belastend ist oder eine ernste Diagnose im Raum steht, ist ein Termin danach selten der richtige Ort für konzentrierte Aufmerksamkeit.
Bündeln ist ein Mittel gegen organisatorischen Aufwand – kein Selbstzweck. Sagen Sie es, wenn Ihnen ein Tag zu viel wird; Praxen planen das mit ein, wenn sie davon wissen.
Wenn es dringend wird
Terminplanung betrifft den geplanten Fall. Verschlechtert sich Ihr Zustand zwischen zwei Terminen, warten Sie nicht auf den nächsten Programmpunkt, sondern melden Sie sich an der Anmeldung. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117, der auch dringende Facharzttermine vermittelt. Bei Verdacht auf einen Notfall – Brustschmerz, Atemnot, plötzliche Lähmung oder Sprachstörung, Bewusstseinsstörung – wählen Sie sofort die 112.
Dieser Beitrag beschreibt organisatorische Abläufe der ambulanten Versorgung. Er ersetzt keine ärztliche Beratung; welche Untersuchungen in Ihrem Fall nötig sind und in welcher Reihenfolge, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
- Kann ich mehrere Facharzttermine an einem Tag bekommen?
- Oft ja, aber nur wenn Sie danach fragen. Terminsysteme planen jede Fachrichtung getrennt und sehen die anderen Termine nicht automatisch mit. Sagen Sie deshalb schon beim ersten Anruf, dass Sie mehrere Untersuchungen bündeln möchten, und nennen Sie alle beteiligten Fachrichtungen. In einem Medizinischen Versorgungszentrum, in dem mehrere Fachrichtungen unter einem Dach arbeiten, ist das häufig leichter zu organisieren als über getrennte Praxen hinweg.
- In welcher Reihenfolge sollte ich die Termine legen?
- Als Faustregel zuerst alles, wofür Sie nüchtern sein müssen – meist Blutabnahme und Ultraschall des Bauchraums. Danach folgen Untersuchungen, deren Ergebnis eine andere Fachrichtung braucht, etwa Bildgebung vor dem Facharztgespräch. Ans Ende gehört, was Sie einschränkt: eine Augenuntersuchung mit erweiterten Pupillen oder eine Untersuchung mit Beruhigungsmittel. Ob ein Befund am selben Tag vorliegt, klären Sie am besten vorab.
- Werden meine Befunde innerhalb eines MVZ automatisch weitergegeben?
- Nicht automatisch. Auch innerhalb einer Einrichtung gilt die ärztliche Schweigepflicht zwischen den Fachrichtungen; der interne Austausch setzt Ihre Einwilligung voraus. In der Praxis unterschreiben Sie beim ersten Termin meist eine entsprechende Erklärung, die Sie ablehnen oder auf einzelne Bereiche begrenzen können. Zwischen rechtlich getrennten Praxen brauchen Sie eine Schweigepflichtentbindung – oder Sie nehmen die Befunde selbst mit.
- Wie viel Zeit sollte ich zwischen zwei Terminen einplanen?
- Planen Sie mindestens 45 bis 60 Minuten Puffer zwischen zwei Terminen ein, bei Untersuchungen mit Vorbereitung eher mehr. Sprechstunden verschieben sich, und ein zu enger Anschlusstermin verfällt schnell. Sagen Sie bei der Terminvergabe, dass Sie am selben Tag noch einen weiteren Termin im Haus haben – dann wird der Puffer meist mitgedacht.
- Was heißt nüchtern zur Blutabnahme?
- Üblicherweise acht bis zwölf Stunden nichts essen, keine gezuckerten Getränke, kein Alkohol; Wasser und ungesüßter Tee sind in der Regel erlaubt. Welche Vorgabe für Ihre Untersuchung gilt, sagt Ihnen die Praxis – fragen Sie beim Termin nach. Dauermedikamente setzen Sie nie eigenmächtig ab, sondern klären vorher ärztlich, ob Sie sie an diesem Morgen wie gewohnt einnehmen. Bei Diabetes sprechen Sie den nüchternen Termin unbedingt vorher an.
- Zahlt die Krankenkasse die Fahrt zu ambulanten Terminen?
- Nur in Ausnahmefällen und grundsätzlich nur mit ärztlicher Verordnung und vorheriger Genehmigung der Krankenkasse. Für bestimmte Gruppen – etwa Menschen mit den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie mit Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 zusätzlich mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung – gilt die Genehmigung als erteilt. Klären Sie den Einzelfall vor dem Termin mit Ihrer Krankenkasse, nicht danach.